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Stellen vorübergehend besetzen: Qualifizierte Zeitarbeit

Der deutsche Begriff „Zeitarbeit“ ist irreführend. Er klingt nach „Befristung“ oder einer nur „vorübergehenden Tätigkeit“. Tatsächlich sind fast alle Kolleg:innen im Extra Team unbefristet angestellt. Es sind in der Regel vollwertige, sozialversicherungspflichtige, reguläre Arbeitsverhältnisse.

Dauerhaft hochwertige Arbeitsverhältnisse
Im Rahmen der Qualifizierten Zeitarbeit bieten wir attraktive Konditionen gerade für Fachkräfte und freuen uns, wenn unsere Beschäftigten lange bei uns bleiben. Ebenso lange, wie sie das möchten, ob kurzfristig zur Überbrückung oder ein ganzes Arbeitsleben lang. 

Warum sprechen also alle von „Zeitarbeit“?
Nach den derzeit geltenden Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) 

dürfen wir Beschäftigte nur maximal 18 Monate an jeweils eine Kundeneinrichtung überlassen.

Wechselnde Einsätze - Dauerhaftes Arbeitsverhältnis
Diese „zeitliche“ Grenze bedeutet aber keinesfalls, dass die Arbeitsverhältnisse deshalb begrenzt sind. Die können natürlich weiterlaufen, nur der Arbeitsort ändert sich regelmäßig. Das ist dann auch der entscheidende Unterschied zu einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis, in dem man in der Regel dauerhaft am gleichen Ort und im gleichen Team tätig ist. Bei uns gibt’s durch regelmäßige Einsatzwechsel mehr zu erleben.

Viele finden das toll, andere wünschen sich mehr Routine - und sehen die Zeitarbeit mehr als Orientierungsphase. Was wir dazu meinen? Alles in Ordnung!

Wertvolle Unterstützung für Kundenunternehmen
Ob akuter Personalnotstand oder nur eine leichte Unterbesetzung: wenn zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub Beschäftigte in Unternehmen fehlen, entstehen dadurch oft Probleme. Manchmal droht sogar der Stopp von Produktion oder Dienstleistungserbringung. Für diese Fälle, in denen sehr schnell Stellen vorübergehend mit Fachkräften besetzt werden müssen, stehen unsere Kolleg:innen zur Verfügung. So arbeiten sie immer dort, wo sie gerade dringend gebraucht werden. Das führt meistens zu einer besonders hohen Wertschätzung ihrer Arbeit.

Gute Bedingungen und fachlicher Austausch
Unsere Beschäftigten verfügen meistens über kaufmännische oder technische Ausbildungsabschlüsse und unterschiedlich lange Berufserfahrung.  Welches Qualifikationsniveau und welcher Stellentitel auch immer: Im Extra Team stehen Fachkräfte in einem festen - in der Regel unbefristeten - Arbeitsverhältnis. Die Arbeitsbedingungen sind tariflich geregelt. Fast immer gewähren wir darüber hinaus eine Reihe übertariflicher Leistungen.  Der regelmäßige Einsatzwechsel sorgt dafür, dass sie schon nach kurzer Zeit über ein hohes Maß an Berufserfahrung verfügen. Nicht selten tragen sie so zu einem guten fachlichen Austausch mit den direkt im Kundenunternehmen angestellten Kolleg:innen bei.

Die Arbeit im „Dreiecksverhältnis"
Auch während ihrer Einsätze in den Betrieben unserer Kunden bleiben unsere Beschäftigten immer in der Extra Team GmbH angestellt. Die vertragliche Beziehung zum Kundenunternehmen regeln wir über sogenannte „Arbeitnehmerüberlassungsverträge“. Sie beschreiben das „Dreieck“ dieser (arbeits-) vertraglichen Beziehung zwischen Beschäftigten, Kunden und dem Extra Team als Arbeitgeber. Die Kosten der Überlassung von Beschäftigten für unsere Kundenunternehmen ergeben sich aus dem jeweiligen Stundensatz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kundenunternehmen bezahlen dabei nur die tatsächlich geleisteten Stunden, also beispielsweise keine Krankheits- oder Urlaubszeiten von Extra-Beschäftigten. Auch die Abrechnung ist transparent und einfach: Der Kundenbetrieb bestätigt die geleisteten Einsatzzeiten und unsere Zentrale erstellt - in der Regel wöchentlich - eine übersichtliche Rechnung. Und dort, wo der Gesetzgeber noch die „Schriftform“ von uns fordert, erleichtern übersichtliche Rahmenverträge die Zusammenarbeit. 

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Wenn aus einem „vorübergehend“ ein „fest“ werden soll
Immer wieder kommt es vor, dass Kundenunternehmen und Beschäftigte so gut miteinander harmonieren, dass sich beide Seiten entscheiden, ein direktes Arbeitsverhältnis zu begründen. In solchen Fällen müssen unsere Beschäftigten ihren Arbeitsvertrag kündigen und können nach Ablauf der dafür üblichen Fristen problemlos wechseln. Bei sehr kurzen Überlassungszeiten, die diesem Wechsel vorangegangen sind, wird unter Umständen eine Gebühr für den Kunden fällig. Details hierzu regeln die Einzel- oder Rahmenverträge, die zwischen dem Extra Team und dem Kundenunternehmen abgeschlossen wurden.

In den Fällen, in denen ein solches „festes“ Arbeitsverhältnis von Anfang an das Ziel des Kundenbetriebs ist, sprechen wir von der „vermittlungsorientieren Überlassung“. Das ist ein etwas sperriger Begriff, doch er beschreibt recht gut das Vorgehen: Wenn nämlich eine Stelle in einem Betrieb dauerhaft fest zu besetzen ist, kann die vorübergehende Überlassung eben auch der Erprobung dienen. Das Ziel ist in solchen Fällen aber der Abschluss eigener Arbeitsverträge zwischen dem Kunden und den Beschäftigten - also eben nicht die vorübergehende Besetzung. Diese Mischform aus unseren Dienstleistungen kommt regelmäßig zum Einsatz. Für Beschäftigte und Kundenunternehmen stellt sie einen gleichermaßen beliebten Weg dar, denn beide Seiten können sich so zunächst ohne feste Vertragsbeziehung kennenlernen und sich dann für einander entscheiden.


Als aktives Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) empfehlen wir ferner dessen Internetseiten unter der Adresse www.personaldienstleister.de.

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