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Personalarbeit flexibel für Versorgungssicherung!

10. Mai 2023 | Hamburg

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) war vom Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zur öffentlichen Anhörung zum Thema "Unterstützung und Entlastung in der Pflege" als Sachverständiger geladen. In seiner schriftlichen Stellungnahme wies der BAP darauf hin, dass Zeitarbeit in der Pflege mit einem Anteil von gerade einmal 2,4 Prozent quantitativ keine große Rolle spielt. Zeitarbeit ist jedoch oft unverzichtbar, um den Betrieb von Betten zu gewährleisten. Gerade bei Personalausfällen, temporären Engpässen und Belastungsspitzen können Zeitarbeitskräfte schnell und flexibel eingesetzt werden, um Lücken in der Stammbelegschaft zu schließen.

Die Zeitarbeit hebt im Übrigen auch Personal­reserven in der Pflege und hilft so mit, dass die Arbeitskräfte­lücke nicht noch stärker ausfällt.

Nach Angaben des Deutschen Pflegerates fehlen schon heute über 200.000 Pflegekräfte in Deutschland. Während der Bedarf wächst, nähert sich immer mehr Personal dem Rentenalter. Die Personallücken in der Pflege wachsen und entwickeln sich zu einem strukturellen Problem. "Alle Möglichkeiten flexibler Personalarbeit müssen genutzt werden können, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten", heißt es in der Stellungnahme.

IW-Befragung: Bei Einschränkungen droht ein weitreichender "Pflexit"

Eine Einschränkung oder gar ein Verbot der Zeitarbeit in der Pflege könnte zu einem weitreichenden "Pflexit" von bis 21.000 Pflegekräften führen. Das zeigen die Ergebnisse einer großangelegten Befragung von Zeitarbeitskräften in der Pflege und im Ärztlichen Dienst, die im Frühjahr 2023 vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW) durchgeführt wurde. Darin heißt es wörtlich: "Eine Rückkehr würden im Falle eines Überlassungsverbots nur 18,2 Prozent der Befragten in Erwägung ziehen [...]. Mehr als die Hälfte (55,1 Prozent) der Zeitarbeitskräfte würden sich für eine Beschäftigung in einem anderen beruflichen Segment innerhalb oder außerhalb der Zeitarbeit entscheiden. Jede elfte Zeitarbeitskraft (11,2 Prozent) nimmt eine komplette Aufgabe der Berufstätigkeit und damit das Ausscheiden aus der Erwerbstätigkeit in den Blick. Damit ist hinsichtlich einer Betätigung in einem Gesundheits- bzw. Pflegeberuf für zwei Drittel der Befragten die Anstellung in einem Zeitarbeits­unternehmen alternativlos. Ein Überlassungs­verbot würde folglich die Arbeits- und Fachkräfteengpässe in den Krankenhäusern und Pflegeein­rich­tungen noch verschärfen. Dabei ist zu beachten, dass fast jede siebte Zeitarbeitskraft (15,6 Prozent) in einem Gesundheits- und Pflegeberuf vor eine ungewisse berufliche Zukunft gestellt würde und noch nicht wüsste, wie sie sich dann entschiede. Der drohende Verlust von gut 21.000 der 32.000 Zeitarbeitskräfte im Gesundheits- und Pflegesegment muss vor diesem Hintergrund als untere Grenze für den negativen Effekt eines Über­lassungsverbots angesehen werden."

Verbesserte Vergütung und stabile Arbeitszeiten sind gefragt

Die IW-Studie zeigt aber auch auf, wo mögliche Stellschrauben liegen, um mehr Personal für die Altenpflege­ zu gewinnen: Um eine Beschäftigung in der Altenpflege attraktiver zu machen und somit mehr Mitarbeitende zu gewinnen, müssen die Arbeitsbedingungen insbesondere in den Bereichen Vergütung und stabile Arbeitszeit­rahmen­bedingungen verbessert werden und die Altenpflegekräfte mehr Wertschätzung durch ihre Arbeit­geber erhalten. Zum Abschluss seiner Stellungnahme betont der BAP die Bereitschaft der Personaldienstleister, „ihre Expertise dabei einzubringen und dazu in einen konstruktiven Dialog mit den Betreibern von Pflegeeinrichtungen einzutreten".

Zur vollständigen Stellungnahme 

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